Was ist die integrative Berufsausbildung?
Die integrative Berufsausbildung ist eine neue Möglichkeit der Lehrausbildung.
Die ausbildenden Betriebe werden vom Arbeitsmarktservice und Bundessozialamt aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive gefördert. Nach § 8b BAG gibt es für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zwei Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung: a) Verlängerung der Lehrzeit
für Jugendliche die in der Lage sind einen Lehrabschluss zu schaffen, aber vielleicht länger dafür brauchen.
Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um maximal zwei Jahre verlängert werden. Es besteht Berufsschulpflicht.
b) Teilqualifizierung
für Jugendliche, für die nicht angenommen werden kann, dass sie in der Lage sind einen vollen Lehrabschluss zu schaffen. Hier werden Teilbereiche eines Lehrberufes erlernt. Im Ausbildungsvertrag werden die Fertigkeiten und Kenntnisse, die erlernt werden sollen und die Ausbildungsdauer (zwischen ein und drei Jahren) festgelegt.
Es gibt im Einvernehmen auch die Umstiegsmöglichkeiten zwischen den Formen der Integrativen Berufsausbildung und der regulären Lehre.
Was sind die Aufgaben der Berufsausbildungsassistenz (BAS)?
Während der gesamten Dauer der integrativen Berufsausbildung werden die Auszubildenden von der BAS begleitet und unterstützt.
BerufsausbildungsassistentInnen haben folgende Aufgaben:
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
- Partner bei Lehr-/Ausbildungsvertragsabschluss
- Unterstützt bei Abwicklung der Förderansuchen für die Betriebe
- Kontakt zu Betrieb und Berufsschule
- Organisation von Lernhilfen während des Berufsschulbesuchs
- Begleitung des Jugendlichen bis zum Ausbildungsabschluss
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich!
Wer kann die Integrative Berufsausbildung in Anspruch nehmen?
Jugendliche
- mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- ohne - oder mit negativem Hauptschulabschluss
- mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
- die aus anderen Gründen keine Lehrstelle finden
Voraussetzungen für eine integrative Berufsausbildung
Bestätigung des AMS
- Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeit durch Clearing.
Über die folgenden Links (Verweise) können Sie Ihren direkten Ansprechpartner wählen:
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